Im ärztlichen Erstgespräch besprechen wir gemeinsam Ihre Behandlungen und stellen Ihren persönlichen Behandlungsplan auf. Gemäß unserer Berufsordnung sind wir verpflichtet, bereits das Erstgespräch als ärztliche Leistung mit 40€ (nach GOÄ) in Rechnung zu stellen. Im Falle einer sich anschließenden Behandlung werden die Kosten natürlich gutgeschrieben.