FÜR WEN EMPFIEHLT SICH DIE BEHANDLUNG?
- Patienten, die sich eine Laserbehandlung ohne Ausfallzeit wünschen.
- Patienten, die sich eine Behandlung gegen Hyperpigmentierung und zur Hautaufhellung wünschen.
- Patienten auf der Suche nach einem langfristigen Hautpflegeprogramm, welches Hautschäden verhindern kann.
- Patienten, die sich ein frisches Hautbild und eine jugendliche Hautstruktur wünschen.
WIE KOMFORTABEL IST DIE BEHANDLUNG?
Das Laser-System wurde mit dem Ziel entwickelt, die Behandlung für den Patienten möglichst angenehm zu gestalten. Das zeitsparende Verfahren gibt die Laserenergie in extrem feinen Mikrostrahlen ab und stellt damit sicher, dass die Behandlung gut verträglich ist.
MIT WELCHER AUSFALLZEIT MUSS ICH RECHNEN?
Die Behandlung verursacht so gut wie keine Ausfallzeit. Die Mikrostrahlen in Kombination mit den optimierten Energiepegeln ermöglichen eine raschere Erholung, so dass Sie Ihren üblichen Tagesablauf sofort wieder aufnehmen können.
WIE VIELE SITZUNGEN WERDE ICH BRAUCHEN?
Die besten Ergebnisse zeigen sich nach einer Kur von drei bis fünf Anwendungen. Was für Ihre Haut am besten ist, wird Ihnen individuell empfohlen und das Behandlungsziel mit Ihnen besprochen.
AM ANFANG STEHT DIE ÄRZTLICHE BERATUNG
Im ärztlichen Erstgespräch besprechen wir gemeinsam Ihre Behandlungen und stellen Ihren persönlichen Behandlungsplan auf. Gemäß unserer Berufsordnung sind wir verpflichtet, bereits das Erstgespräch als ärztliche Leistung mit 40€ (nach GOÄ) in Rechnung zu stellen. Im Falle einer sich anschließenden Behandlung werden die Kosten natürlich gut geschrieben.
MIT WELCHEN KOSTEN MUSS ICH RECHNEN?
1 Region (Gesicht, Hals oder Décolletée) | ab 250€ * |
In den Behandlungskosten für jede Sitzung ist eine Flasche des für Sie gewählten Cosmeceuticals bereits enthalten. Die können Sie im Anschluss mitnehmen und die Behandlung in Ihrer täglichen Pflegeroutine optimal fortsetzen.
* Die hier angegebenen Kosten dienen nur einer ersten groben Orientierungshilfe. Die genauen Kosten der Behandlung werden beim Erstgespräch gemeinsam mit der behandelnden Ärztin nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt.